Hygienemaßnahmen an allen Standorten – FFP2-Maske ist Pflicht – in Landshut nur mit Terminbestätigung.
PASSAU/NIEDERBAYERN. Brustkrebs-Früherkennung hat einen hohen Stellenwert. Deshalb geht sie auch in Corona-Zeiten weiter. Nach der Schließung im Frühjahr führt das Mammographie Screening Niederbayern nun die Untersuchungen an allen Standorten unter besonderen Hygienevorkehrungen durch. Für Sie bedeutet das, dass Sie eine FFP2-Maske mitbringen müssen. Tragen Sie diese bitte bereits beim Betreten der Screening-Einheit. Bei grippeähnlichen Symptomen verschieben Sie bitte Ihren Termin.
Die Zentrale Stelle ist wie gewohnt besetzt: Unter 089 54546 40 200 erreichen Sie uns montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr. Mittwochs und freitags sind Terminvereinbarungen von 8 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr möglich. Auch das Online-Termin-Management steht unter www.ZentraleStelle-Bayern.de wie gewohnt zur Verfügung. Die Zugangsdaten sind auf Ihrem Einladungsbrief vermerkt.
Kein Wartebereich im Mammo-Mobil
Das Mammo-Mobil ist für Sie in Niederbayern unterwegs. Auch hier gilt: FFP2-Maske mitbringen und schon draußen anlegen! Um maximale Sicherheit zu garantieren, befinden sich im Trailer immer nur eine Frau und die Mitarbeiterinnen. Es gibt derzeit keinen Wartebereich im Mammo-Mobil. Das kann bedeuten, dass Sie auch bei winterlichen Temperaturen draußen warten müssen. Bitte planen Sie das ein und kleiden Sie sich entsprechend.
Terminbestätigung erforderlich in
Für Frauen aus Landshut und Umgebung finden die Screenings im LAKUMED Krankenhaus in Landshut Achdorf statt. Für den Zutritt zu Kliniken gelten aktuell besondere Vorkehrungen. Beim Screening sind die Abstände zwischen den Untersuchungen besonders groß terminiert, die Frauen dürfen sich im Wartebereich nicht begegnen. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass Sie Ihren Termin im Vorfeld bestätigen. Tun Sie das nicht, werden wir den Termin anderweitig vergeben, da die Nachfrage groß ist und wir Termine nicht „verfallen“ lassen können.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese Regelungen – besondere Zeiten erfordern einfach besondere Maßnahmen.